Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Chemnitz, Erfurt und Gera

Heilmann-Rechtsanwälte  beraten Sie in allen unterschiedlichen Facetten des Erbrechts, angefangen von der Planung und Optimierung Ihres „letzten Willens“, in der Regel Ihres Testaments bis hin zur Durchsetzung Ihrer erbrechtlicher Ansprüche.

Bei der Gestaltung Ihres letzten Willens geht es zunächst darum, wie Sie sich Ihre Gesamtrechtsnachfolge vorstellen, d.h. wer soll was erben, wer soll nichts bekommen, wie ist vorzugehen, um im Rahmen der Erbschaftssteuer unter den Freibeträgen zu bleiben,  bzw. wie fällt möglichst wenig Erbschaftssteuer an.

In diesem Zusammenhang müssen wir uns auch mit möglichen Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen beschäftigen, um diese zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten.

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Thomas Heilmann

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Als weiteres großes Tätigkeitsfeld ist die Situation zu beschreiben, in der Sie Erbe aufgrund Testaments oder gesetzlicher Erbfolge bedacht werden.

Sollte dabei der unangenehme Fall eingetreten sein, dass der Nachlass überschuldet ist, Sie also überwiegend Schulden geerbt haben und nun von Gläubigern des Erblassers in Haftung genommen werden, wäre das Instrument der ersten Wahl die Erbausschlagung.

Die Erbausschlagung kann vor einem Notar oder einem Nachlassgericht erklärt werden, allerdings ist die Erklärung binnen 6 Wochen nach Kenntnis von der Erbschaft und der Berufung als Erbe abzugeben (§ 1944 BGB). Sollten Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland aufhalten, verlängert sich die Frist auf 6 Monate, gleiches gilt, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte.

Sollte die Erbausschlagungsfrist verstrichen sein, wäre eine weitere wirksame Strategie die Beantragung der Nachlassverwaltung oder die Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens. Beides würde ich in Ihrem Auftrag regeln.

Sowohl die Erbausschlagung wie auch die Nachlassverwaltung wie auch das Nachlassinsolvenzverfahren haben zur Folge, dass Sie für ererbte Schulden nicht haften. In allen genannten Fällen beschränkt sich die Haftung auf das Erbe, d.h.  Sie haften nicht für die Schulden, haben aber auch nichts vom Nachlass. Sie werden behandelt, als hätten Sie nicht geerbt.

Mit Annahme der Erbschaft stellt sich unter Umständen die Problematik an das Erbe heranzukommen, d.h. im Regelfall haben Sie nicht alleine geerbt und es gilt eine gerechte Aufteilung des Erbes in der Erbengemeinschaft zu erreichen.

Gegebenenfalls sind hierzu Ihre Ansprüche gegenüber den Miterben durchzusetzen.

Eine weitere Problematik könnten Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche darstellen die Ihnen gegenüber geltend gemacht werden.

Heilmann-Rechtsanwälte ist Ihr Partner in allen Facetten des Erbrechts.

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