Schwerpunkte bei der Sanierungs- und Insolvenzbegleitung
Heilmann-Rechtsanwälte berät Sie einerseits als Gläubiger oder auch als Arbeitnehmer der von der Insolvenz Ihres Vertragspartners betroffen ist, wie auch als Unternehmer oder natürliche Person, dessen Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits eingetreten ist.
Auch wenn Sie mehr Schulden als Vermögen haben, sind wir ihr richtiger Ansprechpartner.
Um so eher Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen, desto vielfältiger und größer sind unsere Möglichkeiten Ihnen zu helfen, da sich erfahrungsgemäß mit fortschreitender Zeit die Gestaltungsspielräume zunehmend reduzieren.
Als Anwälte und Insolvenzverwalter erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die für Ihren Fall beste Strategie, wobei wir stets um eine außergerichtliche Lösung bemüht sind, Ihr Recht notfalls aber auch vor Gericht energisch durchsetzen.
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Unsere Stärke ist das Ergebnis eines engagierten Teams.
Insolvenzberatung
- Insolvenzfeste Gestaltung von Verträgen (präventiv)
- Insolvenzvermeidung
- Insolvenzantrag
- Insolvenzanfechtung
- Bestellung und Durchsetzung von Sicherheiten
- Analyse und Entwicklung von Sanierungskonzepten
- Entwicklung von Restrukturierungsmaßnahmen
- Finanzierungsgestaltung
- Unternehmenskauf aus der Insolvenz
- Schuldenbereinigung
Sanierung
- Aufstellung eines Insolvenzplans (Insolvenzplanverfahren)
- Schutzschirmverfahren
- Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung unter Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten (Schuldenbereinigung)
- Eigenverwaltung
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