Prozessführung

Heilmann-Rechtsanwälte – Ihr starker Partner bei Prozessen mit insolvenzrechtlichem Bezug

Dies betrifft insbesondere die Vertretung in Anfechtungsprozessen, aber auch in allen Haftungsfragen der Beteiligten in Insolvenzverfahren.

Die dem Insolvenzverwalter übertragene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse beinhaltet auch das Recht, die Insolvenzmasse betreffende Prozesse zu führen. Im Prozess hat der Insolvenzverwalter Kraft gesetzlicher Prozessstandschaft die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis unter Ausschluss des Schuldners.

Die Tätigkeit von Heilmann-Rechtsanwälte im Bereich der Prozessführung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Anfertigung gerichtlicher Schriftsätze, sondern umfasst selbstverständlich auch die Sachverhaltsaufklärung und Sachverhaltsaufarbeitung im Vorfeld einer prozessualen Auseinandersetzung.

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