Pflichtteil

Was ist ein Pflichtteil

Wird ein Erbe nicht in Form der gesetzlichen Erbfolge verteilt, sondern aufgrund eines Testaments, kann es einen Pflichtteil geben. Er wird nahen Angehörigen des Erblassers zugeschrieben, die er in seinem letzten Willen nicht bedacht hat.
Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich stets auf 50 % des regulären, gesetzlichen Erbteils.

Wer hat einen Pflichtteilsanspruch?

Im BGB ist klar geregelt, wer einen Pflichtteilsanspruch hat. Hierzu gehören:

  • Kinder des Erblassers
  • Enkel, sofern dessen Vater bzw. Mutter als Bindeglied zum Erblasser bereits tot ist
  • Ehepartner
  • Eltern, sofern der Erblasser keine Kinder hat und die Eltern die nächsten Verwandten darstellen

Heilmann-Rechtsanwälte prüft für Sie die Werthaltigkeit von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, holen in Ihrem Auftrag dazu Auskünfte ein und setzen entsprechende Ansprüche in Ihrem Auftrag durch.

Ebenso können wir Sie gegen gemachte Ansprüche Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche verteidigen.

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