Berliner Testament

Das Berliner Testament – oder auch Ehegattentestament.

Das Berliner Testament ist eine besondere Art von Testament, bei dem Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ihre jeweiligen letztwilligen Verfügungen in ein und derselben Urkunde miteinander verknüpfen können. Daher wird dieses Testament auch „Ehegattentestament“ genannt.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und für den zweiten Erbfall einen Dritten zum Erben bestimmen.

Hier gilt es zum einen darum die Erbfolge in Ihrem Sinne zu regeln, aber auch zu bedenken, welche Folgen die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch Kinder haben.
Dies kann als positiver Effekt zur Reduzierung der Erbschaftssteuer führen,  andererseits aber auch den verbleibenden Ehegatten in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, wenn das Erbe aus Immobilienvermögen besteht und die Pflichtteilsberechtigten auf einer Auszahlung ihres Anspruchs bestehen.

Eine weitere Problematik bei Berliner Testamenten bzw. Ehegattentestamenten ist die Auslegung und Prüfung im Hinblick auf wechselbezügliche Regelungen. Diese können zur Folge haben,  dass nach dem Tod eines Ehegatten der verbleibende Ehegatte trotz eingetretener Veränderungen im Verhalten von Begünstigten die Erbfolge nicht mehr ändern kann.

Heilmann-Rechtsanwälte ist Ihr Partner in Sachen Berliner Testament.

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