Erbfolge

Wann gilt die gesetzliche Erbfolge?

Sollte es von einem Erblasser kein gültiges Testament oder einen Erbvertrag geben, gilt nach dem Erbrecht in Deutschland die gesetzliche Erbfolge.

Doch wer erbt und wieviel?

Innerhalb der gesetzlichen Erbfolge wird die Familie in Deutschland für den Erbfall in bestimmte Ordnungen beziehungsweise Linien aufgeteilt. Diese sind nacheinander erbberechtigt. Dies bedeutet, dass die nächste Linie immer nur dann erbt, wenn aus der vorherigen Linie niemand mehr vorhanden ist. In der Fachsprache werden die einzelnen Ordnungen der Erben Parentelen genannt.

1. Ordnung

Zu den Erben erster Ordnung zählen innerhalb der gesetzlichen Erbfolge die direkten Nachkommen eines Erblassers, also seine Kinder, Enkel und Urenkel. Stiefkinder zählen hier nicht dazu, Adoptivkinder allerdings schon.

2. Ordnung

  • ist aus der ersten Ordnung niemand mehr am Leben, geht die Hinterlassenschaft nach der gesetzlichen Erbfolge an die Erben der zweiten Ordnung. Zu dieser zählen die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, also die Geschwister und Neffen und Nichten des Erblassers.
  • Die Hinterlassenschaft wird zu gleichen Teilen unter den Eltern des Erblassers aufgeteilt.
    Ist ein Elternteil bereits verstorben, geht das Erbe auf dessen Kinder über. Sind keine Kinder vorhanden, erbt der noch lebende Elternteil die gesamte Hinterlassenschaft.

3. Ordnung

Sind auch in der zweiten Ordnung keine Erben mehr vorhanden, kommen nach der gesetzlichen Erbfolge die Erben der dritten Ordnung an die Reihe. Zu diesen zählen die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen, also Tanten und Onkel des Erblassers und deren Kinder. Hierbei handelt es sich dann um die Cousins und Cousinen des Erblassers.

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